Kinderkarussell
Magischer Fahrspaß für die Kleinen
Nostalgisches Kinderkarussell
Tauchen Sie ein in die Welt der Nostalgie mit unserem wunderschönen Kinderkarussell!
Mit seinem detailverliebten Design, sanften Bewegungen und liebevoll gestalteten Figuren sorgt es für strahlende Kinderaugen und unvergessliche Erinnerungen.
Ein Karussell wie aus vergangenen Zeiten
Unser Karussell ist im klassischen venezianischen Stil gehalten und beeindruckt mit seinen kunstvollen Verzierungen, warmen Farben und einer romantischen Beleuchtung. Jedes Element wurde mit viel Liebe zum Detail gestaltet, um den Charme vergangener Jahrhunderte wieder aufleben zu lassen.
Fahrzeuge & Figuren – für jedes Kind das perfekte Erlebnis
Jedes Kind hat seine eigenen Träume – unser Karussell bietet für jeden den passenden Lieblingsplatz:
Prächtige Kutsche mit edlen Pferden – für kleine Prinzen und Prinzessinnen, die majestätisch durch die Lüfte schweben möchten
Kraftvolles Cabrio – für alle kleinen Abenteurer, die den Nervenkitzel auf vier Rädern suchen
Stylischer Cadillac – für alle, die es glamourös und elegant mögen
Egal, für welches Fahrgeschäft sich die Kinder entscheiden – das sanfte Drehen, die fröhliche Musik und das nostalgische Ambiente machen jede Fahrt zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Perfekt für jede Veranstaltung
Unser nostalgisches Karussell ist eine ideale Attraktion für:
✔ Stadtfeste & Weihnachtsmärkte – ein Publikumsmagnet für die ganze Familie
✔ Hochzeiten & private Feiern – ein Highlight für die kleinen Gäste
✔ Firmenevents & Messen – sorgt für ein besonderes Erlebnis und glückliche Besucher
✔ Jahrmärkte & Freizeitparks – ein Stück Tradition für Groß und Klein
Jetzt buchen & magische Momente schaffen!
Lassen Sie Ihr Event mit unserem nostalgischen venezianischen Karussell zu etwas ganz Besonderem werden. Wir kümmern uns um den Auf- und Abbau sowie den reibungslosen Betrieb.
Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich dieses zauberhafte Karussell für Ihre Veranstaltung!
Technische Informationen:
Platzbedarf:
Gesamtstellfläche: 7m Durchmesser
Tragfähiger und ebener Untergrund
Strombedarf:
5kW * 16 A - 380V Drehstrom
Mietbedingungen
§ 1 Entgelte
Der Gesamtbetrag ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu zahlen oder vor Aufbaubeginn zu entrichten.
§ 2 Pflichten des Mieters
Für den Auf- und Abbau wird der Platz vor und nach der Einsatzzeit zur Verfügung gestellt. Für den Betrieb der Anlage wird ein Stromanschluss in unmittelbarer Nähe, max. 50 Meter vom Einsatzort entfernt benötigt. Dieser wird vom Mieter kostenlos ab Aufbaubeginn zur Verfügung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter die Art der Veranstaltung anzuzeigen, für die der Betrieb der Anlage vorgesehen ist. Der Mieter ist verpflichtet alle notwendigen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen, die für die Veranstaltung notwendig sind, bei der die angemietete Anlage zum Einsatz kommen soll.
§ 3 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich zum reibungslosen Ablauf des Betriebes der Anlage(n) während der vereinbarten Mietzeit, den Auf- und Abbau der Anlage(n), der Haftpflichtversicherung für die Benutzer zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Rücktritt, Kündigung, Stornierung
Bei Rücktritt vom Vertrag werden vom 14.-1. Tag vor Mietbeginn 50 % der Vertragssumme, am Veranstaltungstag 100 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Dabei handelt es sich um den Mietpreis. Transport- sowie Personalkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Entgelt nicht fristgemäß entrichtet wurde, der Einsatz der Anlage nicht der dem Vermieter angezeigten Veranstaltung entspricht, die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen. Macht der Vermieter seines Rücktrittsrechts Gebrauch, erwächst dem Mieter kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Vermieter.
§ 5 Haftung & Betrieb
Der Veranstalter/Mieter verpflichtet sich, die Benutzer der Geräte darauf hinzuweisen, dass die Benutzung nur gesunden, nicht alkoholisierten Personen gestattet ist. Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Wenn nicht anders geregelt, gewährleistet der Mieter eine ständige Beaufsichtigung durchgeeignetes Personal sowie die äußere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes). Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe auszuziehen. Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u.a.) sowie die Besonderheiten des Auf - und Abbau und sonstigen Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe. Die Windstärken und -richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Für auftretende technische Störungen, die nicht vor Veranstaltungsbeginn bzw. während der Veranstaltungsdauer repariert werden können, besteht kein Schadenersatzanspruch. Für Ausfallzeiten vor Ort, z.B. bedingt durch Reparatur von Schäden, die während der Einsatzzeit am Mietgerät entstanden sind, wird kein Nachlass gewährt. Bei Rückgabe von defekten, verschmutzen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Vertragsleistung infolge vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, höherer Gewalt, Fahrzeugschäden, Unfall während der Anreise, entfallen alle Ansprüche des Veranstalters/Auftraggebers aus diesem Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen. Sind die technischen Anweisungen und örtlichen Gegebenheiten vom Veranstalter/Auftraggeber nicht erfüllt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen und dennoch das volle Honorar zu verlangen. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch uns angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
§ 6 Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand ist Ludwigslust. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen treten jene, die dem Geist und Zweck am nächsten kommen. Sollte sich später eine ergänzungsbedürftige Lücke im Vertrag erweisen, gilt sinngemäß dasselbe.
Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, einschließlich des Verzichtes auf die Schriftformbestimmungen.
Dieser Preis beinhaltet alle für die Veranstaltung anfallenden Kosten.